Bibliotheksordnung

Version August 2024. Letzte Aktualisierung: 26/08. 

Bibliotheksordnung

  1. Allgemeines 
    1. Die Bibliothek des Rubenshuis ist das Forschungsinstitut schlechthin für flämische Kunst des 16. und 17. Jahrhunderts. In der Bibliothek können Sie die Sammlung von Publikationen, Kunstdokumentationen und kunsthistorischen Forschungsarchiven einsehen. 
    2. Das Rubenshuis steht unter der direkten Leitung des Direktors. 

       

  2. Kontakt 
    1. Kontaktinformationen 
      1. Adresse: Rubenshuis, Hopland 13, 2000 Antwerpen  
      2. E-Mail-Adresse: rubenshuis@antwerpen.be 
      3. Telefonnummer: +32 3 201 15 75 Website: http://www.rubenshuis.be/ 
      4. Sammlungskatalog: http://anet.be/env/desktoprub 
    2. Die aktuellen Öffnungszeiten und Schließungstage finden Sie auf der Website des Rubenshuis (siehe 2.1).
    3. Diese Bestimmungen beziehen sich auf die Bibliothek des Rubenshuis, sofern nicht anders angegeben. 

       

  3. Zugang 
    1. Sie können die Bibliothek nutzen, wenn Sie als Bibliotheksbenutzer im Rubenshuis registriert sind. Sie können sich vor Ort gegen Vorlage eines gültigen Ausweises anmelden. Daraufhin erhalten Sie ein persönliches Leserkonto: einen Benutzernamen und ein Passwort, die mit einem Bibliotheksausweis verknüpft sind und Ihnen Zugang zu den (Online-)Diensten des Rubenshuis verleihen. 
    2. Die A-Karte ist der Bibliotheksausweis. Wenn Sie bereits eine A-Karte besitzen, können Sie diese verwenden. Wenn Sie noch keine A-Karte haben oder diese verloren haben, wird sie vor Ort für Sie erstellt. Weitere Informationen finden Sie unter www.a-kaart.be
    3. Wenn Sie noch nicht als Bibliotheksbenutzer im Rubenshuis registriert sind, können Sie sich online über den Katalog für ein Leserkonto anmelden (siehe 2.1), sodass Sie den Online-Service bereits nutzen können. Ihre Registrierung als Bibliotheksbenutzer wird erst nach Vorlage Ihres Ausweises vor Ort endgültig. 
    4. Ihre Registrierung als Bibliotheksbenutzer ist 24 Monate lang gültig. Wenn Ihre Registrierung abgelaufen ist, können Sie sie selbst über den Sammlungskatalog, per E-Mail oder vor Ort kostenlos um weitere 24 Monate verlängern (siehe 2.1).  
    5. Als Bibliotheksbenutzer haben Sie nur zu den öffentlichen Bereichen des Rubenshuis Zugang. Die Bibliothek befindet sich im zweiten Stock und ist über eine Treppe bzw. einen Aufzug zu erreichen. 
    6. Sie können sich bei Ihrer Anmeldung auch als Leser(-in) in den Bibliotheken des Plantin-Moretusmuseums, des Museums Middelheim und des Museums der Schönen Künste von Antwerpen sowie in der Kulturerbe-Bibliothek Hendrik Conscience registrieren lassen. Dies ist rein optional. Hier können andere Regeln für den Lesesaal gelten. Weitere Informationen erhalten Sie von den Instituten selbst.
    7. Das Rubenshuis bietet zusätzliche Einrichtungen und maßgeschneiderte Dienstleistungen für längerfristige Forschungsprojekte. Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte schriftlich (siehe 2.1). 
    8. Sie können einen Laptop, Schreibutensilien, Schreibpapier, ein Mobiltelefon und eine Kamera mit in die Bibliothek bringen. Speisen und Getränke dürfen nicht mitgebracht werden. Ihre Jacke, Taschen und Laptophülle, Ihren Rucksack und dergleichen bewahren Sie in einem Schließfach an der Rezeption im Erdgeschoss auf.
    9. Sie können Ihre eigenen Bücher, Zeitschriften und Studienmaterialien in die Bibliothek mitbringen. Um Missverständnisse zu vermeiden, informieren Sie bitte das Bibliothekspersonal beim Betreten der Bibliothek. 
    10. Es ist nicht gestattet, Originalkunstwerke — Gemälde, Zeichnungen, Drucke und Ähnliches — ohne Voranmeldung mit in die Bibliothek zu bringen. Nehmen Sie diesbezüglich im Voraus Kontakt mit uns auf (siehe 2.1). 
    11. Das Rubenshuis haftet nicht bei Diebstahl oder Beschädigung Ihrer persönlichen Gegenstände. 
    12. Im gesamten Gebäude sowie im Garten ist das Rauchen verboten. Dieses Verbot gilt auch für elektronische Zigaretten. 
    13. Tiere sind im Rubenshuis nicht erlaubt, mit Ausnahme von zertifizierten Assistenzhunden, wie im Dekret vom 20. März 2009, geändert durch das Dekret vom 28. Juni 2013, über die Zugänglichkeit von öffentlichen Orten für Menschen mit Assistenzhunden vorgesehen. 
    14. Im Falle eines Feueralarms oder einer Evakuierung aus einem anderen Grund werden die Anweisungen der Mitarbeiter des Rubenshuis befolgt und das Gebäude sofort verlassen. 
    15. Aktivitäten, die den ordnungsgemäßen Betrieb beeinträchtigen, wie z. B. störendes Verhalten oder absichtliches Entwenden oder Beschädigen von Gegenständen aus der Sammlung, werden nicht toleriert. 

       

  4. Personenbezogene Daten und Datenschutz 
    1. Ihre personenbezogenen Daten werden vom Rubenshuis in einer Datenbank gespeichert und für Kommunikation über die Sammlungen und Ihre Konsultation verwendet. Dies geschieht in Übereinstimmung mit dem Gesetz über die elektronische Kommunikation (13. Juni 2005) und der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Das Rubenshuis ist der Verwalter dieser Datenbank. 
    2. Sie können auf Ihre personenbezogenen Daten über den Online-Katalog (siehe 2.1) zugreifen, wenn Sie sich mit Ihrem Leserkonto anmelden (siehe 3.1). 
    3. Sie haben das Recht, auf Ihre personenbezogenen Daten in dieser Datenbank zuzugreifen und diese gegebenenfalls zu korrigieren. Sie können darum bitten, Daten zu korrigieren, falls diese falsch, unvollständig oder nicht zutreffend sind. 
    4. Sie können Ihre personenbezogenen Daten aus dieser Datenbank löschen lassen, wenn Sie nicht länger als Bibliotheksbenutzer des Rubenshuis registriert sein möchten. Reichen Sie in diesem Fall einen schriftlichen, datierten und unterschriebenen Antrag sowie einen Nachweis Ihrer Identität (Kopie des Personalausweises) beim Rubenshuis ein (siehe 2.1).

       

  5. Dienstleistungen 
    1. In der Bibliothek des Rubenshuis können Sie Stücke aus der Sammlung einsehen. Sie können dort auch lernen. 
    2. Das Rubenshuis leiht nicht aus. Auf Anfrage können Artikel aus der Sammlung bis zu fünf Werktage lang in der Bibliothek für Sie vorgemerkt werden. Sie können jedoch während dieser Zeit von anderen
    3. Bibliotheksbenutzern und internen Mitarbeitern konsultiert werden. 
    4. Die Mitarbeiter der Bibliothek stehen Ihnen für Fragen, Ratschläge und Hilfe zur Verfügung. Sie können sich an sie wenden, wenn Sie Erklärungen zur Apparatur, zu den Dienstleistungen, zu den Inhalten der Sammlungen und zu digitalen Zugängen benötigen. 
    5. Die Bibliothek ist ein Ort des Studiums und der Stille. Sie respektieren die Arbeitsatmosphäre in der Bibliothek. Essen, Trinken, Besprechungen und Telefongespräche finden außerhalb der Bibliothek statt. Für Besprechungen können Sie zum Beispiel den öffentlichen Raum im ersten Stock nutzen. Sie schalten Ihre Geräte lautlos. Sie halten die Möbel und Räumlichkeiten sauber.
    6. Ein Teil der Sammlung ist im offenen Regal verfügbar. Der andere Teil muss angefordert werden. Für einige Artikel der Sammlung gelten besondere Bedingungen für die Einsichtnahme. Dies ist im Online-Katalog angegeben. Um auf die Artikel zuzugreifen, stellen Sie eine elektronische Anfrage für jeden Titel einer Publikation, aus einer Dokumentationsmappe oder aus einem kunsthistorischen Forschungsarchiv über den Online-Katalog (siehe 2.1). Dazu melden Sie sich mit Ihrem Leserkonto an (siehe 3.1). Die Bedingungen für die Anforderung von Artikeln und die verfügbaren Lieferzeiten sind in dem elektronischen Anforderungsformular angegeben. 
    7. Sie sind persönlich verantwortlich für die Artikel aus der Sammlung, die Sie einsehen und abrufen. Diese dürfen die Bibliothek nicht verlassen. 
    8. Sie behandeln die Dokumente, die Sie einsehen, mit Sorgfalt. Sie prüfen ihren Zustand vor der Einsichtnahme und lassen eventuelle Schäden vom Bibliothekspersonal feststellen. 
    9. Sie machen keine Notizen in Artikeln der Sammlung. 
    10. Sie ändern die Reihenfolge der Dokumentations- und Archivordner bzw. der darin enthaltenen Dokumente nicht. 
    11. Sie bringen jeden Artikel aus der Sammlung nach der Einsichtnahme zurück an den dafür vorgesehenen Platz in der Bibliothek. 
    12. Falls sich herausstellt, dass ein Artikel aus der Sammlung (vorübergehend) unauffindbar ist, werden die Mitarbeiter der Bibliothek mit Ihnen zusammenarbeiten, um eine Alternative zu finden, soweit dies möglich ist. 
    13. Wenn Sie einen Gegenstand vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit beschädigen, müssen Sie für den Schaden entsprechend dem Wiederbeschaffungswert des Gegenstands aufkommen und können vom Zugang zur Bibliothek ausgeschlossen werden. Wenn der Artikel vergütet wird, bezahlen Sie einen Pauschalbetrag, der vom Direktoren des Rubenshuis festgelegt wird. Dieser Betrag wird auf der Grundlage des durchschnittlichen Kaufpreises oder Versicherungswertes des Artikels berechnet, einschließlich der Verwaltungs- und Materialpflegekosten. 
    14. Bei Diebstahl oder versuchtem Diebstahl informiert das Rubenshuis umgehend die Polizei.  
    15. Wenn ein Fehlverhalten festgestellt wird, kann Ihnen der Zugang zur Bibliothek des Rubenshuis dauerhaft verweigert werden. Ein solcher Ausschluss kann sich auch auf ihren Zugang zu den anderen Bibliotheken des Netzwerks auswirken. (siehe 3.6) 
    16.  Sie können die drahtlose Internetverbindung mit Ihren eigenen Geräten nutzen, um in den Sammlungskatalogen und unseren kostenpflichtigen Datenbanken und Bestandsverzeichnissen zu suchen. In der Bibliothek ist ein einziges Gerät verfügbar. Diese Infrastruktur darf nur für Studien- und Forschungszwecke genutzt werden.  
    17. Das Rubenshuis kann nicht haftbar gemacht werden für eventuelle Unvollständigkeiten oder Ungenauigkeiten der verfügbaren Informationen.  

       

  6. Reproduktionen von Artikeln aus der Sammlung 
    1. Reproduktionen können nur von Artikeln aus der Sammlung des Rubenshuis angefertigt werden. 
    2. Sie können Ihre eigenen Reproduktionen mit Ihrem eigenen Gerät anfertigen. Ein Scanzelt ist verfügbar. Die Nutzung ist kostenlos. Beachten Sie dabei stets das Urheberrecht.  
    3. Sie können Scans mit niedriger Auflösung (pdf) und hoher Auflösung (jpg) bei den Mitarbeitern der Bibliothek anfordern. Es werden keine Kopien oder Ausdrucke gemacht. Für bestimmte Arten von Reproduktionen müssen Sie eine Gebühr entrichten. Weitere Informationen sowie die Gebühren finden Sie in der Gebührenordnung. 
    4. Sie können mit Ihrem eigenen Gerät kostenlos eigene Fotos für die wissenschaftliche Forschung, didaktische Zwecke oder den privaten Gebrauch machen. Sie verwenden dabei weder Blitz noch Stativ. Sie können das Scanzelt in der Bibliothek nutzen.  
    5. Um die Sammlung zu schützen, dürfen keine Fotokopien von Artikeln gemacht werden, die zu zerbrechlich oder in schlechtem Zustand sind. Je nach Zustand des betreffenden Artikels wird das Bibliothekspersonal feststellen, ob eine Reproduktion per Foto oder Scan möglich ist. 
    6. Urheberrechtlich geschützte Artikel aus der Sammlung dürfen niemals in ihrer Gesamtheit reproduziert werden. 
    7. Wenn Sie eine Reproduktion eines Artikels aus der Sammlung für eine gedruckte und/oder elektronische Veröffentlichung verwenden möchten, kontaktieren Sie uns bitte schriftlich (siehe 2.1). 
    8. Wenn Sie eine Reproduktion eines urheberrechtlich geschützten Artikels veröffentlichen möchten, müssen Sie sich selbst an die Inhaber der Urheberrechte wenden. 

       

  7. Urheberrecht und Wiederverwendung von Daten 
    1. Sie halten sich stets an das Urheberrechtsgesetz und respektieren die Urheberrechte anderer. 
    2. Sie verwenden Reproduktionen von Artikeln aus der Sammlung des Rubenshuis, die nicht gemeinfrei sind (open data), nur für wissenschaftliche Forschung, didaktische Zwecke oder den privaten Gebrauch. Sie halten sich damit an das Buch XI „Geistiges Eigentum“ des Wirtschaftsgesetzbuches und das Gesetz zur Umsetzung der europäischen Richtlinie 2001/29/EG vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (22. Mai 2005). 
    3. Daten aus Archiven und Dokumentationen dürfen nur für eigene Studien und Forschungen verwendet werden. Sie dürfen nichts publizieren oder anderweitig offenlegen, was den Interessen der betroffenen Personen und/oder anderer noch lebender Personen schaden könnte. (Private) Daten, für die keine Genehmigung zur Veröffentlichung eingeholt wurde, dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. 

       

  8. Fernleihe (IBL) und Dokumentenlieferung 
    1. Publikationen, die nicht in der Sammlung des Rubenshuis vorhanden sind, können in Absprache mit dem Bibliothekspersonal bei einer anderen Institution angefordert werden. Das Rubenshuis nutzt dafür das belgische Fernleihsystem IMPALA. Tarife und weitere Richtlinien finden Sie in der IMPALA-Regelung (http://anet.ua.ac.be/impala). Sie können den angeforderten Artikel nach der Lieferung in der Bibliothek einsehen, wobei die gleichen Richtlinien gelten wie für Artikel aus unserer eigenen Sammlung. 

       

  9. Besondere Richtlinien 
    1. Einzig der Direktor des Rubenshuis kann Ausnahmen von dieser Regelung zulassen. 
    2. In Fällen, die in dieser Bibliotheksordnung nicht aufgeführt sind, entscheidet der Direktor des Rubenshuis. 
    3. Wenn Sie sich nicht an diese Regeln halten, kann der Direktor Ihnen den Zugang zur Bibliothek und zum Rubenshuis für eine gewisse Zeit oder dauerhaft verweigern. 
    4. In der Praxis kann der Direktor durch einen Stellvertreter vertreten werden. 
    5. Wenn Sie sich als Bibliotheksbenutzer des Rubenshuis registrieren lassen, erklären Sie sich mit den vorliegenden Bestimmungen einverstanden. Sie erhalten ein Exemplar dieser Bibliotheksordnung (online oder in gedruckter Form), wenn Sie sich anmelden. Die Bestimmungen liegen den Benutzern auch in der Bibliothek vor und können jederzeit über die Website des Rubenshuis eingesehen werden (siehe 2.1). 
    6. Sie können aus dieser Bibliotheksordnung keine Rechte ableiten.
    7. Diese Bestimmungen ersetzen alle früheren Bestimmungen.