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Werden Sie Spender

Ihre Spende, Ihre Schenkung oder Ihr Vermächtnis sind für die Verwirklichung der Ziele des Rubenshauses von großer Bedeutung. Sie unterstützen mit Ihrer Spende, Ihrer Schenkung oder Ihrem Vermächtnis die Konservierung, Restaurierung und wissenschaftliche Forschung, sowie neue Ankäufe und Ausstellungspräsentationen, für die das Budget des Museums nicht ausreicht.

Wenn Sie dem Rubenshaus etwas spenden, gewinnen Sie an Bedeutung. Mit Ihrer Spende werden Sie ein Teil unserer Geschichte.

Es gibt allerlei Möglichkeiten, um zu spenden. Das hängt natürlich von Ihrer persönlichen Situation ab.

 

Wie spendet man?

Durch eine Spende

Die Unterstützung, die uns zahlreiche großzügige Privatleute gewähren, spielt bei unserer Museumsarbeit eine große Rolle. Haben Sie auch ein Herz für das Rubenshaus? Dann können Sie uns mit einer finanziellen Spende unterstützen. Sie können Ihre Spende einfach auf unser Konto überweisen. Die König-Baudouin-Stiftung bietet uns dabei ihre Mitarbeit an. Surfen Sie zu www.kbs-frb.be, dann können Sie Ihre Spende gleich online überweisen. Diese Spende ist ab 40,00 € auch steuerlich absetzbar (Art. 104 WIB).

Spenden für einen anerkannten guten Zweck können Sie von Ihrem zu versteuernden Einkommen abziehen, deshalb erhalten Sie im folgenden Jahr eine Spendenbescheinigung. So bekommen Sie fast die Hälfte Ihrer Spende vom Finanzamt zurück.

Durch ein Objekt

Erwägen Sie, dem Rubenshaus ein Objekt zu schenken? Sind Sie im Besitz eines Kunstwerks, das für die Sammlung des Rubenshauses wertvoll sein könnte? Möchten Sie das Objekt dem Rubenshaus anbieten? Dann können Sie sich über rubenshuis@antwerpen.be mit uns in Verbindung setzen.

Die für die Sammlung zuständigen Mitarbeiter des Museumsteams des Rubenshauses schauen gern nach, ob das Objekt den erforderlichen Kriterien entspricht.

Durch ein Vermächtnis

Wenn Sie dem Rubenshaus ein Legat (einen bestimmten Betrag, einen Teil ihres beweglichen oder unbeweglichen Nachlasses) vermachen, kostet Sie das heute nichts, hat aber für das Rubenshaus in Zukunft eine große Bedeutung.  

Interessant ist auch das Verfahren des Duo-Legats: Sie hinterlassen einen Betrag oder ein bestimmtes Objekt Ihrem gesetzlichen Erben und einen anderen Betrag oder ein bestimmtes Objekt einem guten (Kulturerbe-) Zweck. Die begünstigte Kulturerbe-Organisation bezahlt dann sowohl die eigene Erbschaftssteuer, als auch die Ihres gesetzlichen Erbens. Auf diese Weise erhält Ihr gesetzlicher Erbe netto mehr von Ihrem Nachlass. Lesen Sie mehr darüber auf www.testament.be.

Wenn Sie beschließen, das MAS in Ihrem Testament mit einem Vermächtnis zu begünstigen, empfehlen wir Ihnen, Ihr Vorhaben zuerst mit einem Notar zu besprechen (lesen Sie mehr darüber auf www.notaris.be). Außerdem steht es Ihnen frei, uns hinsichtlich Ihrer Zukunftspläne ins Vertrauen zu ziehen. Wir behandeln diese Informationen natürlich streng vertraulich. Sie gehen damit auch keine Verpflichtungen uns gegenüber ein. Wir wären Ihnen aber sehr dankbar, wenn Sie uns Ihr Vorhaben mitteilen würden.

 

Mehr Informationen

Sie können diesbezüglich mit uns Kontakt aufnehmen über rubenshuis@antwerpen.be.